Klasse A2

Was man mit der Klasse A2 fahren darf

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)

Klasse A und Aufstiegsregelung

Was man mit der Klasse A fahren darf

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge und 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

 

Quelle: DEGENER Verlag GmbH, 01/2013

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